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   BGH, 18.07.1973 - StB 29/73   

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https://dejure.org/1973,6693
BGH, 18.07.1973 - StB 29/73 (https://dejure.org/1973,6693)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1973 - StB 29/73 (https://dejure.org/1973,6693)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1973 - StB 29/73 (https://dejure.org/1973,6693)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfügung über besonderer Sicherungsvorkehrungen bezüglich der Unterbringung eines Leiters einer Vollzugsanstalt - Vorherige Körperliche Durchsuchung des Besuchers eines Untersuchungsgefangenen - Zulässigkeit der Beschränkung des Besuchsrechts eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1656
  • MDR 1973, 862
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.09.1972 - StB 24/72

    Strafprozessuale Ausgestaltung der Anordnung der Besuchsüberwachung und der

    Auszug aus BGH, 18.07.1973 - StB 29/73
    Solche nach § 119 Abs. 3 StPO zulässig angeordnete Beschränkungen des Besuchsrechts des Untersuchungsgefangenen haben notwendig ihre Rückwirkung auf diejenigen Personen, die den Gefangenen zu besuchen wünschen; Beschränkungen der Rechte Dritter, die mit den dem Untersuchungsgefangenen nach § 119 Abs. 3 StPO auferlegten Beschränkungen verbunden sind, werden deshalb durch diese Gesetzesbestimmung ebenfalls gedeckt (BGH, Beschluß vom 29. September 1972 - StB 24/72).
  • Drs-Bund, 07.11.1961 - BT-Drs IV/9
    Auszug aus BGH, 18.07.1973 - StB 29/73
    Auch noch im Regierungsentwurf zum Strafprozeßänderungsgesetz war - in einem Absatz 2 des § 148 StPO - eine begrenzte Möglichkeit zur Einschränkung des Besuchsrechts des Verteidigers vorgesehen (BT-Drucks. IV/9); vom Rechtsausschuß des Bundestags (vgl. Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses BT-Drucks. IV/1020 S. 3) und vom Bundesrat (272. Sitzung vom 10. Juli 1964) wurde ebenfalls eine Einschränkungsmöglichkeit gefordert.
  • BGH, 13.08.1973 - StB 34/73

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der

    Sie ist in dieser Form, die keinerlei Einschränkungen im Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem mehr vorsieht, erst nach längeren parlamentarischen Erörterungen und gegen den Widerstand des Bundesrats verabschiedet worden (vgl. im einzelnen Eb. Schmidt, aaO, § 148 Rdn. 1 i.d.F. der Nachträge und Ergänzungen; Beschl. des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 1973 - 1 BJs 6/71/StB 29/73 - S. 5/6, zur Veröff. im Nachschlagewerk vorgesehen).
  • OLG Stuttgart, 23.09.1997 - 4 VAs 15/97

    Anfechtung der generellen zeitlichen Beschränkung von Verteidigerbesuchen bei

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